Read Aloud the Text Content
This audio was created by Woord's Text to Speech service by content creators from all around the world.
Text Content or SSML code:
Dieser Artikel behandelt ein deutsches Sondergericht und späteres ordentliches Gericht während der Diktatur des Nationalsozialismus; zu anderen Volksgerichten siehe Volksgericht Der Volksgerichtshof (VGH) wurde am 24. April 1934 als Sondergericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gegen den NS-Staat in Berlin eingerichtet. 1936 wurde der VGH ein ordentliches Gericht. Ideologische Vorgeschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ] Die Schaffung eines Nationalgerichtshofes war eine sehr alte Forderung der NSDAP: Schon im Artikel 19 ihres ersten Parteiprogramms vom 24. Februar 1920 forderte sie den „Ersatz für das der materialistischen Weltordnung dienende römische Recht durch ein deutsches Gemein-Recht“, während Artikel 18 gleich anschaulich schilderte, wie dieses Recht beispielsweise auszusehen hätte: „Gemeine Volksverbrecher, Wucherer, Schieber usw. sind mit dem Tode zu bestrafen.“ Konsequenterweise wurde im Verlauf des kurzlebigen Putsches vom November 1923 auch ein Nationaltribunal als Oberster